Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz
Mitte
PLZ | 10115 | |
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Ortsteil | Mitte | |
ÖPNV | Zone A Tram M5, M6, M8, M10 — Bus 245, 247 — U‑Bahn 6 Naturkundemuseum ♿ — S‑Bahn 1, 2, 25 Nordbhf ♿ | |
Verlauf | an Invalidenstraße, Gartenstraße und Julie-Wolfthorn-Straße | |
Falk | Planquadrat J 16 |
Arbeitsagentur | Beuthstraße | |
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Jobcenter | Mitte - Seydelstraße | |
Amtsgericht | Mitte | |
Grundbuchamt | Mitte | |
Familiengericht | Pankow | |
Finanzamt | Mitte/Tiergarten | |
Polizeiabschnitt | A 56 | |
Verwaltungsbezirk | Mitte |
Alter Bezirk | Mitte | |
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Name seit | 4.11.2006 | |
Info |
Schwarzhaupt, Elisabeth, * 7.1.1901 Frankfurt am Main, † 29.10.1986 (auch 30.10.1986) Frankfurt am Main, Juristin, Politikerin. Die Tochter eines preußischen Landtagsabgeordneten besuchte das Realgymnasium ihrer Heimatstadt und studierte in Berlin und Frankfurt am Main Rechtswissenschaft und Pädagogik. Sie bestand 1920 ihr Lehrerinnenexamen. 1929 promovierte sie zum Dr. phil. und legte ein Jahr später ihr zweites juristisches Staatsexamen ab. Schwarzhaupt war danach bei der Stadt Frankfurt angestellt und übte 1932/33 das Amt einer Hilfsrichterin aus. 1934 promovierte sie zum Dr. jur. und war als juristische Mitarbeiterin beim „Reichsbund der Kleinrentner“ in Berlin tätig. Zwei Jahre später wurde sie juristische Referentin der Kirchenkanzlei der EKD. Ab 1948 arbeitete Schwarzhaupt als Geschäftsführerin der Evangelischen Frauenarbeit. Sie war 1919 bis 1933 Mitglied der Deutschen Volkspartei (DVP). 1945 trat sie der CDU bei. Von 1953 bis 1969 hatte sie ein Mandat für den Deutschen Bundestag. 1957 wählte man Elisabeth Schwarzhaupt zum Vorstandsmitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie setzte sich engagiert für eine konservative Ehegesetzgebung ein, mit der eine Ehescheidung erschwert werden sollte. Vom 14.1.1961 bis 1966 war sie Bundesministerin für Gesundheitswesen und damit erste Ministerin der BRD. Ihre Verdienste wurden mit der Verleihung des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt. Er liegt im Stettiner Carree am Nordbahnhof und ist nur für den Fuß- und Radfahrverkehr sowie öffentliche Verkehrsmittel (Straßenbahn) zugelassen. © Edition Luisenstadt, ZEPTER&KRONE |