Standesamt I in Berlin
Als Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland nimmt das Standesamt I in Berlin folgende Aufgaben wahr:
Beurkundung von Geburten und Sterbefällen Deutscher ohne Inlandswohnsitz, die sich im Ausland ereignet haben
Beurkundung von Geburten und Sterbefällen auf deutschen Seeschiffen
Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Ausstellung von Bescheinigungen über die Namensführung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern
Aufbewahrung, Benutzung und Fortführung der Konsular- und Kolonialregister
Führung der beim ehemaligen Standesamt I in Berlin (Ost) sowie von den Auslandsvertretungen der DDR in der Zeit von 1948-1990 angelegten Personenstandsbücher
Es fungiert außerdem als Ersatzstandesamt (Führung des Personenstandregisters der Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht und eine Urkundensammlung für die ehemaligen deutschen Ostgebiete).
Als Zentralstandesamt ist es zuständig für Sammlung der der amtsgerichtlichen Todeserklärungs- und Todesfeststellungsbeschlüsse und Aufbewahrung der nach dem Personenstandsgesetz der DDR hinterlegten Beschlüsse über Todeserklärungen und Feststellungen der Todeszeit.
Es ist verantwortlich für die Führung der zentralen Verzeichnisse für durch deutsche Standesämter nachbeurkundete und im Ausland erfolgte Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Geburten und Sterbefälle.