Rechtsanwalt Ferdinand Schwarz
Die Anwaltskanzlei Schwarz ist in den Bereichen des Unternehmensrechts, des Vertragsrechts, des Arbeitsrechts, Insolvenzrechts, Miet- und Pachtrechts, Beamtenrechts und des Kommunalrechts tätig.
Auf dem Gebiet des Unternehmensrechts erstreckt sich die Tätigkeit von der Gründungsphase über die unternehmensbegleitende Beratung bis hin zu Umstrukturierungen und Ausgliederung von Unternehmensbereichen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit stellt das Insolvenzrecht dar, welches sich von der Privatinsolvenz bis zur Unternehmensinsolvenz erstreckt.
Die Kanzlei baut in Ihrer Arbeit stark auf ein persönlich ausgerichtetes Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant.