Gefangenenwesen der Berliner Polizei
Dem Referat Gefangenenwesen zugehörig sind sechs Gewahrsame, das Abschiebungsgewahrsam und der Bereich des Transportwesens. Es gibt unterschiedliche Gründe für die vorübergehende Unterbringung von Personen in einem Gewahrsam. Gefahrenabwehrende Aspekte, wie z. B. bei sogenannten „Hilflosen Personen“ in Folge von Trunkenheit oder Maßnahmen zur Strafverfolgung, z. B. das Vorliegen eines Haftbefehls führen dazu, dass Personen in ein Polizeigewahrsam verbracht werden müssen. In den Gewahrsamen werden auch freiheitsbeschränkende Maßnahmen, wie die Blutentnahme oder die erkennungsdienstliche Behandlung, durchgeführt. Vertraglich verpflichtete Ärzte versorgen bei Bedarf die eingebrachten Personen und untersuchen sie auf ihre Verwahrfähigkeit, wenn Zweifel an ihrer Gesundheit vor bzw. während des Aufenthaltes im Gewahrsam bestehen. Ferner führen sie erforderliche Blutentnahmen durch.
Die Durchführung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen erfolgt durch speziell geschulte Mitarbeiter.
Berlinweit wird durch die Mitarbeiter der Gewahrsame eine größtmögliche Unterstützung der im Außendienst tätigen Beamten durch die Gestellung von Transportkommandos gewährleistet.