Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Wohnen und Einbürgerung
Aufgaben/Leistungen:
Wohngeld
Wohngeld wird im Bedarfsfalle zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt. Antragsberechtigt sind sowohl Mieter (Mietzuschuss), als auch Eigentümer selbstgenutzen Wohnraumes (Lastenzuschuss). Bei der Berechnung der Höhe des Wohngeldes werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller zum Haushalt rechnenden Personen berücksichtigt. Wohngeld stellt immer nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar.
Bei Personen, die bereits Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen und deren Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden, ist zu überprüfen, ob durch die Gewährung von Wohngeld die Leistungen nach SGB II oder XII zu ersetzen sind.
Aufgaben/Leistungen:
Einbürgerungen
Einbürgerungsanträge (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag)
Staatsangehörigkeitsausweise (Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit)
Beibehaltungsgenehmigungen (Genehmigungen für Deutsche zum Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit ohne Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit )
Negativbescheinigungen (Bescheinigungen über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit)
Hinweis:
Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein Einbürgerungsantrag im Wohnbezirk zu stellen.
Hierfür ist ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch erforderlich.
Zur Klärung der Einbürgerungsvoraussetzungen ist zur Sprechstunde lediglich der Reisepass mitzubringen. Während des Gesprächs werden alle rechtlich möglichen Grundlagen geklärt und die Einbürgerungsmöglichkeiten besprochen.