Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Elterngeldstelle
Was bedeutet Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben in der Regel Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden bzw. werden, wenn sie für die Betreuung des Kindes ganz oder teilweise auf die Erwerbstätigkeit verzichten. Das Elterngeld löst das bisherige Erziehungsgeld ab.
Was muss man beachten bzw. mitbringen?
Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Es wird rückwirkend höchstens für 3 Monate vor der Antragstellung geleistet.
Antragsformulare und Info-Material erhalten Sie u.a. beim Jugendamt.
Zuständig ist der Bezirk, in dem der Erstantragssteller seine Wohnanschrift hat!