Bezirksamt Pankow Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB)
Für sämtliche Anliegen und Antragstellungen im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes ist die Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle die erste Anlaufstelle. Damit bleibt dem Bürger ein langes Suchen nach Zuständigkeiten erspart. Ob Gewerbe- und Sondernutzungsangelegenheiten, Veranstaltungsorganisation, Lärmbelästigungen und Lärmausnahmezulassungen, Aufnahme von Hinweisen zu Müllablagerungen sowie Verkehrsangelegenheiten – Erstanlaufpunkt ist die ZAB.
Hinweis
Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohn- bzw. Firmensitz